Grundpflege gemäß SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch)
Palliative-Care (SAPV)
Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen
Medizinische Behandlungspflege
Häusliche Krankenpflege gemäß SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch)
Tracheostoma-Versorgung (Trachealkanüle)
Ambulante Versorgung tracheotomierter Patienten nach einer Intensivtherapie
Betreuung & Hauswirtschaft
Hilfestellung im Haushalt, Alltagsbegleitung & Klönschnack!
Ambulante parenterale Antibiotikatherapie (APAT)
Durch die ambulante Thearpieform Ihre stationäre Verweildauer verkürzen
Ambulante Pflegeleistungen
Sie oder ein Angehöriger benötigt plötzlich Unterstützung und Pflege, um weiterhin ein uneingeschränktes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen?
Oft sind es nur Kleinigkeiten, die vorher eine Selbstverständlichkeit waren und nun unerwartet immer schwerer fallen – oder gar nicht mehr möglich sind. Das Eingeständnis, dass man vielleicht auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen ist, fällt in der Regel schwer.
Doch wir möchten Ihnen an dieser Stelle gerne Grund zur Beruhigung geben. Denn Sie sind mit diesen Fragen -und möglicherweise auch Sorgen, nicht alleine. Wir verstehen uns darauf in einem klärenden Erstgespräch mit unseren neuen Patienten einen Großteil der vorliegenden Befürchtungen durch eine professionelle Aufklärung zu entschärfen.
Denn mit uns haben Sie einen kompetenten Partner, mit langjähriger Erfahrung an Ihrer Seite und können sich entspannt zurücklehnen. Wir erledigen zu Beginn gerne alle notwendigen Schritte für Sie.
Wir bieten unsere Leistungen u.A. in Marienhafe, Hage, Norden und der Krummhörn an. Weiter unten finden Sie unser vollständiges Einzugsgebiet.
Ein Pflegedienst kümmert sich um alte und kranke Menschen, die nicht mehr oder nur teilweise in der Lage sind sich selber zu versorgen.
Die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst soll pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich ein uneingeschränktes und normales Leben in ihrem eigenen Zuhause ermöglichen.
Durch die unterstützende Arbeit eines Pflegedienstes soll der Gang in eine stationäre Einrichtung, wie zum Beispiel in ein Pflegeheim, verhindert oder zumindest zeitlich verzögert werden. Dazu fahren vor allem ambulante Pflegedienste zu den betroffenen Menschen nach Hause und unterstützen dort zum Beispiel bei der täglichen Körperpflege, beim Verabreichen von verordneten Medikamenten oder beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Neben der reinen pflegerischen Leistung kann ein Pflegedienst auch durch Betreuungsleistungen und Haushaltsführung (z.B. Hauswirtschaft) bedürftigen Menschen helfen ein möglichst uneingeschränktes Leben in ihren eigenen vier Wänden zu führen.
In den meisten Fällen ist eine ambulante Versorgung für den Patienten selbst absolut kostenlos.
Grundsätzlich können Leistungen der Grundpflege (SGB XI) bei Patienten mit einer Pflegestufe über die Pflegekassen abgerechnet werden, aber auch Patienten ohne Pflegestufe können Grundpflegeleistungen in Anspruch nehmen, und diese privat mit dem ambulanten Pflegedienst abrechnen.
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (SGB V) werden in der Regel vom Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet. Auch hier besteht die Möglichkeit Leistungen privat mit dem Pflegedienst abzurechnen.
Zur besseren Veranschaulichung Ihrer Ansprüche, bei einem vorliegenden Pflegegrad, haben wir Ihnen eine vollständige Übersicht erstellt, die Sie sich gerne kostenfrei herunterladen können.
Ambulante Pflege (SGB XI) im Überblick
Pflegebedürftige Menschen, die in ihrem häuslichen Umfeld und vertrauter Umgebung durch eine ambulante Pflege versorgt werden, können Sachleistungen im Rahmen der häuslichen Pflege, also die Grundpflege (Waschen etc.) und hauswirtschaftliche Versorgung, bei einer Pflegekasse beantragen. Dafür werden von den unterschiedlichen Pflegekassen folgende Höchstbeträge zur Verfügung gestellt:
Pflegegrad 1: 131 Euro pro Monat Pflegegrad 2: 796 Euro pro Monat Pflegegrad 3: 1.497 Euro pro Monat Pflegegrad 4: 1.859 Euro pro Monat Pflegegrad 5: 2.299 Euro pro Monat
Selbstverständlich übernehmen wir gerne für Sie die Beantragung eines Pflegegrads oder eine Höherstufung, bei gestiegenem Pflegebedarf. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Hilfsmittel für Pflegebedürftige
Ebenfalls zahlt Ihre Pflegeversicherung monatlich 40 Euro für den Kauf von Pflegehilfsmittel, wie z.B. Einmalhandschuhe oder Mundschutz. Sollte ein durch einen ambulanten Pflegedienst betreuter Mensch weitere Hilfsmittel -wie zum Beispiel einen Rollator, ein Hausnotruf oder einen Lift benötigen, können diese Hilfsmittel vom behandelnden Arzt verschrieben und die Kosten über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Stellen Sie mit unserer interaktiven Karte fest, ob Sie sich innerhalb unseres ambulanten Einsatzgebiets befinden!
Sollten Sie sich knapp oder auch ganz außerhalb der blau markierten Linie befinden: Keine Sorge! Sprechen Sie uns gerne an uns wir beurteilen Ihre Anfrage ganz individuell.
Hinweis: Zur optimalen Nutzung der Karte benötigen wir Ihr Einverständnis, um Ihren aktuellen Standort anzeigen zu können.