Wenn sich ein Pflegebedürftiger für die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte im häuslichen Umfeld entscheidet, so hat er durch seine Pflegekasse einen gesetzlichen Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld.
Um Zuhause eine bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können, sieht der Gesetzgeber Beratungseinsätze in regelmäßigen Abständen vor, die durch einen anerkannten Pflegedienst durchgeführt werden müssen.
Ziel ist es, sicherzustellen dass die Pflegenden mit der Pflege Ihrer Angehörigen nicht überfordert sind und pflegefachliche Unterstützung erhalten, um eventuelle Pflegefehler zu vermeiden. Bei dem Beratungseinsatz haben Pflegebedürftige und Pflegepersonen die Möglichkeit, nach Tipps und Hinweisen zur Verbesserung der persönlichen Situation zu fragen. Durch die festgelegten Termine können gemeinsam mit uns Maßnahmen geplant und in der Folgeberatung ggf. noch einmal korrigiert werden.
Sprechen Sie uns gerne auf diese Beratungsmöglichkeit an, denn wir begleiten Sie auf Wunsch dauerhaft und organisieren für Sie sogar die fristgerechte Einhaltung aller anstehenden Termine. Damit Sie pünktlich erhalten, was Ihnen zusteht!